Gleichbehandlung

Nachstehend finden Sie den Gleichbehandlungsbericht der OsthessenNetz GmbH. Mit diesem Bericht kommt der Netzbetreiber seiner Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms vom 14. Dezember 2005 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.

Gleichbehandlungsbeauftragter der OsthessenNetz GmbH ist Dipl.-Kfm. Michael Barth.