Zählerprüfung

Osthessennetz Zählerprüfung

Verrechnungszähler unterliegen dem Eichgesetz und sind damit zugelassen und geeicht. Die Einhaltung des Eichgesetzes wird staatlich überwacht.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, können Sie mit den nachfolgenden Formularen die jeweiligen Befundprüfungen beantragen.

Ergibt die Befundprüfung, dass der Verrechnungszähler nicht verwendet werden darf, weil er die zulässigen Toleranzen nicht einhält oder den sonstigen Anforderungen der Zulassung nicht entspricht, trägt der Messstellenbetreiber die Kosten der Prüfung.

Beauftragen Sie die Prüfungen mit den nachfolgenden Formularen. Drucken Sie das Formular für die gewünschte Prüfung aus, füllen Sie es aus und senden Sie es an uns.

Gebührenverzeichnis gem. MessEGebV