Netznutzung/Entgelte

Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten den freien Zugang zu unserem Energieversorgungsnetz. Anzeige gemäß Beschluss BK7-06-067 („GeLi Gas“) vom 20.08.2007
Durch den Beschluss BK7-06-067 der 7. Beschlusskammer vom 20.08.2007 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Gas festgelegt. Unser Unternehmen hat die Vorgaben dieses Beschlusses umgesetzt und die Mandantentrennung von Vertrieb und Netz vorgenommen, so dass der Datenaustausch mit allen Netznutzern in ihrem Netzgebiet ausschließlich unter Verwendung der gleichen Datenformate, Nachrichtentypen und Prozesse erfolgt.

Der Netzbetreiber versichert, dass alle Drittlieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität erhalten.

Lieferantenrahmenvertrag gültig ab 1. Oktober 2022:

Lieferantenrahmenvertrag gültig ab 1. Oktober 2021:

Entgelte für den Netzzugang 2024

Für den Netzzugang der Netze und Anlagen unseres Unternehmens sind entsprechende Netznutzungsentgelte für das Jahr 2024 zu entrichten.

Entgelte für den Netzzugang 2023

Für den Netzzugang der Netze und Anlagen unseres Unternehmens sind entsprechende Netznutzungsentgelte für das Jahr 2023 zu entrichten.