FAQ Digitales Messwesen

FAQs ZUM DIGITALEN MESSWESEN

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das digitale Messwesen. Wir informieren Sie über Kosten und Tarife, die technische Installation und das Thema Datenschutz.

1. ALLGEMEINE FRAGEN ZUR EINFÜHRUNG DES DIGITALEN MESSWESENS
Was bedeutet digitales Messwesen?

Der Begriff digitales Messwesen bezeichnet den Einsatz eines modernen, digitalen Zählers für Elektrizität (moderne Messeinrichtung), aber ggf. auch für Gas, Wasser und Wärme. In Kombination mit einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter-Gateway, wird aus der modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem. Von den bisher eingesetzten Zählern unterscheidet sie dann vor allem eine integrierte Kommunikationsschnittstelle. Diese Schnittstelle dient dazu, den Zählerstand automatisiert zu übertragen und damit Verbräuche transparenter zu machen und genauer abzurechnen. Denn im Unterschied zu den heute in der Regel verwendeten analogen Ferraris-Zählern können die neuen modernen Messeinrichtungen den Verbrauch und die verwendete Leistung erfassen, anzeigen und ggf. übertragen.

Die automatisierte, digitale Übertragung bietet die Möglichkeit, aus den Zählerständen Verbrauchsinformationen für die Kunden zu erstellen. Mit Hilfe dieser Informationen können die Kunden Einsparpotenziale im Umgang mit Energie erkennen. Eine mögliche  viertelstundengenaue Abrechnung bietet außerdem langfristig neue Tarifmöglichkeiten. Der Stromverbrauch oder auch die Erzeugungsleistung von Photovoltaik-Anlagen oder Mini-Blockheizkraftwerken (BHKWs) werden durch die Messdaten transparenter.

Mit dem digitalen Messwesen zieht ein Stück Energiewende in jeden Haushalt ein. Denn für die technische Umsetzung der Energiewende muss nicht nur die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden und die Netze ertüchtigt werden. Auch die Verbräuche müssen besser kalkulierbar werden, um ein zunehmend volatileres Gesamtsystem weiterhin stabil steuern zu können. Das digitale Messwesen schafft auf der Verbraucherseite die technischen Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende. 

Was ist ein digitaler Zähler?

Das Messstellen-Betriebs-Gesetz sieht den Einsatz von zwei unterschiedlichen Messvarianten vor:

1.) Die moderne Messeinrichtung (mME), die den Verbrauch erfassen und anzeigen, aber nicht übertragen kann. Diese Zähler haben keine kommunikative Anbindung nach Außen oder in die Wohnung der Verbraucher – können aber nachgerüstet werden. Diese Zähler werden bereits heute in Neubauten verbaut und werden für den Großteil der Haushalte ausreichen.

2.) Das intelligente Messsystem (iMSys), das zusätzlich zur modernen Messeinrichtung über ein Kommunikationsmodul verfügt, was eine Kommunikation zum Energieversorger oder vom Keller in die Wohnung der Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht. Diese intelligenten Messsysteme sollen insbesondere bei Gewerbebetrieben, Haushalten mit sehr hohem Verbrauch und bei Erzeugungsanlagen größer 7 kW (z.B. Photovoltaik oder Mini-BHKWs) zum Einsatz kommen. 

Was können moderne Messeinrichtungen?

Moderne Messeinrichtungen werden als „intelligent“ bezeichnet, da sie im Unterschied zu herkömmlichen Zählern den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die  tatsächliche Nutzungszeit darstellen können. Bislang ist bei herkömmlichen Zählern bei der jährlichen Abrechnung nicht erkennbar, ob der ermittelte Verbrauch in einer Woche, einem Monat oder gleichmäßig verteilt über den Zeitraum von einem Jahr angefallen ist.

Haushalte erhalten mit den modernen Messeinrichtungen detaillierte Informationen zu ihrem Stromverbrauch und können so Stromfresser oder energieintensives Verhalten identifizieren. Damit wird das Energieverbrauchsverhalten für den Kunden ähnlich transparent wie bei Telekommunikationsunternehmen, die den Kunden jederzeit über den aktuellen Stand von Freiminuten oder das verbrauchte Datenvolumen informieren können.

Gleichzeitig können Netzbetreiber und Stromversorger mit Hilfe der Messdaten das Stromnetz besser steuern und langfristig Optimierungspotenziale gemeinsam mit dem Kunden identifizieren. 

Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen für das digitale Messwesen?

Ja. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende hat der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen für einen flächendeckenden Einsatz von digitaler Messtechnik in Deutschland gesetzt. Der Gesetzgeber unterstreicht mit diesem Gesetz nicht nur die Bedeutung intelligenter Zähler für das Gelingen der Energiewende, sondern setzt damit auch eine Festlegung aus dem Dritten Binnenmarktpaket der EU-Kommission aus dem Jahr 2009 um. Ziel ist es, die Haushalte durch mehr Transparenz und Flexibilität beim Energiesparen zu unterstützen.

In den meisten europäischen Ländern wird bereits heute digitale Messtechnik flächendeckend eingesetzt. In Deutschland wurde zum Schutz der Verbraucher eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt. Auch die Anforderungen an die Datensicherheit sind hierzulande besonders hoch.

In Deutschland wird der Einbau – der so genannte Roll-Out – nun stufenweise starten, und ist bis zum Jahr 2032 umzusetzen.  

Das Gesetz selbst und weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepage des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

2. FRAGEN ZUR UMRÜSTUNG AUF DIGITALE ZÄHLER
Wer bekommt einen digitalen Zähler?

Der Gesetzgeber plant eine stufenweise Einführung. Bis 2032 sollen etwa 95 Prozent aller alten Zähler durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden. Der Einbau intelligenter Messsysteme mit Kommunikationsschnittstelle soll zuerst bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh beginnen. Damit sind zunächst Industrie und Gewerbebetriebe betroffen sowie einige wenige Haushalte mit einem sehr hohen Stromverbrauch. Zum Vergleich: Im Durchschnitt verbraucht ein Vier-Personen-Haushalt je nach Ausstattung und Verhalten etwa 4.000 bis 5.000 kWh.

Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh werden erst später optional umgerüstet.

Zusätzlich müssen Haushalte mit Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (größer 7 kW) ein intelligentes Messsystem einbauen. Ebenso Besitzer von Wärmepumpen, Elektroautos oder Speicherheizungen, sofern sie an Flexibilitätsmechanismen teilnehmen. Auch in Neubauten wird künftig selbstverständlich von Anfang an die aktuelle Messtechnik eingebaut. 

Können Kunden, die eigentlich noch nicht umgerüstet werden müssten, trotzdem schon einen digitalen Zähler bestellen?

Ja. Kunden, die bereits jetzt die Vorteile der neuen Zählertechnik nutzen wollen, können auch aktiv auf uns zukommen, um sich zu informieren. 

Wie hoch sind die Kosten für die Bereitstellung und Installation?

Die Grundgebühr Ihres Strom-/Gasliefervertrages enthält bereits heute Kostenumlagen für Zähler, Messung und Abrechnung. Das wird auch bei den modernen Zählern so sein. Die Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums sehen vor, dass moderne Zähler maximal 20 Euro und intelligente Messsysteme höchstens 200 Euro pro Jahr kosten sollen.

Bei den Kosten intelligenter Messsysteme gibt es zusätzlich die Abstufung je nach Verbrauchsmenge oder Nutzergruppe gemäß veröffentlichtem Preisblatt. 

Wird ein Internetanschluss in der Wohnung benötigt?

Für die Übertragung der Daten von intelligenten Messsystemen ist kein Internetanschluss erforderlich. Sie können sich jedoch Ihre Verbrauchswerte gesichert auf unserer Website ansehen. 

Wie sieht die moderne Messeinrichtung aus, wie groß ist sie?

Grundsätzlich passen die neuen Zähler immer an die Stelle der bisherigen Zähler und sind ungefähr genau so groß. Zusätzlich zum eigentlichen Zähler wird je nach Anwendungsfall evtl. pro Gebäude noch mindestens ein so genanntes Smart Meter-Gateway installiert, welches die Datenübertragung an dem Netzbetreiber übernimmt. Dieses Gerät findet in der Regel ebenfalls im Zählerschrank Platz. 

Wie hoch ist der Eigenverbrauch der digitalen Messtechnik? Muss ich den Verbrauch der Geräte selbst zahlen?

Die moderne Messeinrichtung und das Gateway werden nicht über Ihre Verbrauchsstelle versorgt, sondern greifen die benötigte Energie noch vor der Messung Ihres Anschlusses ab. Sie verursachen für den Kunden also keine laufenden Betriebskosten!

Kann ich mit den modernen Messeinrichtungen den tatsächlichen Verbrauch einzelner Haushaltsgeräte oder Vorgänge bestimmen?

Ja. Moderne Messeinrichtungen sind darauf ausgelegt, den Gesamtverbrauch des Haushalts zu erfassen und diesen zu visualisieren. Die jederzeit verfügbaren Daten ermöglichen den Kunden über eine Monitoring-Funktion, ihren eigenen Stromverbrauch zu analysieren. Hierbei können natürlich Stromfresser oder energieintensives Verhalten identifiziert werden. So können auch Energieeffizienzpotenziale gefunden werden. Das Monitoring ermöglicht zudem auch die Überwachung von Photovoltaik-Anlagen und anderen Einspeisern und kann hier auch Schwachstellen identifizieren. 

Wenn ich keinen Computer oder Smartphone nutze, kann ich den Zählerstand auch weiterhin am Gerät selbst ablesen?

Ja. An der modernen Messeinrichtung befindet sich ein Display zur Anzeige der Verbrauchsinformationen. 

Muss ich meinen Zähler noch weiter ablesen oder ablesen lassen?

Wenn ein intelligentes Messsystem (moderne Messeinrichtung mitsamt einer Kommunikationseinheit) installiert wird, ist eine Ablesung vor Ort nicht mehr nötig, da die Daten direkt übertragen werden. 

Kann ich den Einbau der digitalen Messtechnik verhindern?

Nein. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau. Bislang hat der Gesetzgeber in Deutschland nicht vorgesehen, dass Verbraucher den Einbau ablehnen können.  

3. FRAGEN ZUR SICHERHEIT
Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Zählerbezogene Daten werden grundsätzlich nach dem Minimal-Prinzip gespeichert – das bedeutet: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Auch die Speicherdauer richtet sich dabei nach unseren allgemeinen Vorgaben der Datenspeicherung für Geschäftszwecke (z.B. rückwirkende Abrechnung oder Rechnungskorrektur). Die Daten werden zudem lediglich an die für die Belieferung zuständigen Unternehmen weitergeleitet, zum Beispiel an den zuständigen Netzbetreiber oder den abrechnenden Vertrieb. 

Wie sicher sind meine Daten?

Sehr sicher! Die Daten werden nach anerkannten und höchsten Regeln der Technik verschlüsselt und gesichert übertragen, so dass sie vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt sind. Hierfür sorgt unter anderem ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiertes Schutzprofil für Messsysteme. Die Datenschutzanforderungen sind sehr hoch und übertreffen die Sicherheitsstandards bei Bankautomaten. Die Daten werden anonymisiert übertragen, so dass nur Verbrauchsprofile sichtbar werden, aber keine Beziehung zu Personen hergestellt werden können. Die Stromverbrauchsdaten lassen weniger Rückschlüsse auf persönliche Vorlieben oder Verhaltensweisen zu als beispielsweise der Einsatz von Kreditkarten, Kundenkarten oder Online-Einkäufen. 

Welche Daten werden erfasst?

Es werden nur jene Daten erfasst, die für die Erfüllung der Stromlieferung nötig sind. So schreibt es auch das Bundesdatenschutzgesetz vor. Wir handeln nach dem Grundsatz: „So wenig Daten wie möglich, so viel Daten wie nötig“. Wir werden die Daten auch nicht ständig abrufen, sondern in regelmäßigen Abständen. Wenn der Kunde detaillierte Auswertungen wünscht, kann er diese natürlich einsehen. Die Zählerstände verbleiben anonymisiert in einem Daten-Management-System. Die Verknüpfung zum Kunden ist nur im Abrechnungssystem enthalten. Diese Daten werden nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung gespeichert und archiviert. 

Kann der Energieversorger in den Betrieb meiner Haushaltsgeräte eingreifen?

Nein. Der Energieversorger kann lediglich rückwirkend den Stromverbrauch erkennen. Eingriffe in die Haushalte werden nicht erfolgen. Bei Industrie- und Gewerbekunden kann es zwar Möglichkeiten der so genannten  Lastverschiebung geben. Diese werden aber selbstverständlich nur in enger Abstimmung mit den Kunden getroffen. 

Wie sicher sind die neuen Zähler?

Durch ein Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gilt für intelligente Messsysteme ein höherer Standard wie bei Kreditkarten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine hundertprozentige Sicherheit bei keinem technischen System gegeben ist. Auch gilt, dass die Sicherheit nur so gut ist wie die Aktualität der Software-Updates. Zusätzlich müssen Verbraucher auch selbst dafür Sorge tragen, dass die Geräte (Smartphone, PC) oder das WLAN, mit dem sie ihre Daten auswerten, entsprechend gesichert sind.

Moderne Messeinrichtungen sind hier im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen (mit einer Kommunikationsschnittstelle nach außen) noch weniger kritisch, da keine Daten nach außen übermittelt werden. Sobald diese Zähler allerdings dazu verwendet werden, Daten zu übertragen, kommt eine Verschlüsselung zum Einsatz. 

Können Vermieter und Verwalter nun den Verbrauch ihrer Mieter kontrollieren?

Nein. Die Möglichkeiten zur Verbrauchskontrolle, wie Display, App oder Internetportal sind allein dem Kunden der jeweiligen Verbrauchsstelle vorbehalten. Ausschließlich er kann seinen eigenen Verbrauch einsehen. Hausverwalter oder Vermieter können lediglich die Zähler für den allgemeinen Gebäudeverbrauch umrüsten lassen und einsehen. 

Wenn intelligente Messsysteme Funktechnik verwenden, wie sieht es mit der Strahlenbelastung aus?

Die Strahlenbelastung ist äußerst gering, selbstverständlich werden dabei strenge Grenzwerte eingehalten! Die eingesetzte Technik ist grundsätzlich vergleichbar mit der von Mobiltelefonen. Der Datenabruf entspricht in der Regel dem Umfang von nur einer Kurznachricht am Tag.

Wie genau messen die neuen Zähler?

Die in Studien aus dem Ausland untersuchten Zähler sind nicht mit denen vergleichbar, die in Deutschland eingebaut werden. Mögliche Schwachstellen bisheriger Zähler sind bekannt und wurden in der Entwicklung berücksichtigt. Nähere Infos hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt unter www.ptb.de

4. FRAGEN ZUR TECHNISCHEN INSTALLATION
Muss für den Einbau der digitalen Messtechnik oder des Displays gebohrt werden oder werden größere Veränderungen innerhalb des Hauses oder der Wohnung vorgenommen?

Für den Einbau der neuen Zähler muss in der Regel keine bauliche Veränderung der Hausanlage vorgenommen werden. Wir montieren neben der modernen Messeinrichtung lediglich zusätzlich die Kommunikationseinrichtung (Smart Meter-Gateway). Sollten doch Anpassungen nötig sein, besprechen wir diese selbstverständlich mit Ihnen.

Wo wird die digitale Messtechnik angebracht?

Der neue Zähler kommt in der bestehenden Hausinstallation an die Stelle des bisherigen Zählers. Ein Umbau der Anlage ist in der Regel nicht erforderlich. Eventuell nötige Adapter werden von uns gestellt. Auch das Smart Meter-Gateway passt in der Regel noch in den Zählerschrank. 

Wenn ich meine hausinterne Elektroanlage in Kürze umbauen lasse, muss ich dabei auf irgendetwas achten?

Für moderne Messeinrichtungen bestehen keine zusätzlichen Anforderungen an die Kundenanlagen. Wie bisher müssen sie den aktuell gültigen technischen Regelwerken entsprechen und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers einhalten. 

Entsprechen die jetzt eingebauten elektronischen Haushaltszähler den gesetzlichen Anforderungen oder müssen sie später gegen andere ausgetauscht werden?

Die gegenwärtig bereits eingesetzten elektronischen Haushaltszähler entsprechen zwar nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine moderne Messeinrichtung, haben aber Bestandsschutz. 

5. FRAGEN ZU TARIFEN UND DEREN ABRECHNUNG
Wird es neue Tarife geben?

Intelligente Messsysteme bieten die Möglichkeit, dem Kunden nicht nur eine Abrechnung auf Basis seines Jahresgesamtverbrauchs zu erstellen, sondern theoretisch beliebig kleine Zeitintervalle abzurechnen und auch mit unterschiedlichen Preisen zu versehen. Langfristig ermöglicht die Technik ganz neue Tarife. 

Was kann man sparen?

Durch die neue Technik bestehen zudem Einspar-Potenziale, da ein anderes Bewusstsein durch die höhere Transparenz hergestellt wird. Erfahrungen zeigen allerdings, dass die Stromeinsparungen vor allem vom individuellen Verhalten der Kunden abhängen. 

6. WEITERE INFORMATIONEN
Weitere Informationen

Wir werden alle neuen Informationen regelmäßig auf unserer Homepage unter https://www.osthessennetz.de/netzbetrieb/digitalisierung-messwesen/allgemeine-informationen veröffentlichen.

 

Mehr zum Thema "Digitalisierung der Energiewende" finden Sie in unserem Info-Flyer.

Für weitere Fragen steht Ihnen auch unser Team Digitalisierung per E-Mail digitalisierung@osthessennetz.de zur Verfügung.

 

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Über die Digitalisierung der Energiewende informiert auch das zuständige Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf seiner Homepage. Die Informationen finden Sie hier.

Zudem hat das Ministerium die wichtigsten Infos in einem eigenen Flyer zusammengefast. Den Flyer finden Sie hier.