Strom

  • Entgelte Jahresmehr-/Jahresmindermengen

    Jahresmehr- und Jahresmindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der mit dem Lieferanten kommunizierten prognostizierten Energie und der vom Endverbraucher tatsächlich bezogenen Energie.

    Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach § 13 NZV auf Grundlage monatlicher Marktpreise, je Abrechnungsjahr, zu den genannten einheitlichen Preisen.

    Als zu verrechnender Arbeitspreis wird der arithmetische Mittelwert der zwölf Monatswerte zu Grunde gelegt. Die Preise sind reine Energiepreise zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

     

    Gemäß der Mit­tei­lung Nr. 46 zur Um­set­zung der Be­schlüs­se GPKE und Ge­Li Gas der Bundesnetzagentur hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) definiert, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen so zu erfolgen haben, wie von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne im Papier "Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 und den zu-gehörigen Anlagen beschrieben. Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom erfolgt gemäß der Darstellung in Anlage 1 zur Prozessbeschreibung der Verbände.

    Sie finden die aktuellen Preis ab April 2016 unter folgendem Link bei BDEW:

     

    Preise Mehr- und Mindermengen

     

  • Lastprofile

    Seit dem 1. Mai 2006 erfolgt im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Lastprofilkunden bis 100.000 kWh auf Basis des Lastprofilverfahrens nach dem analytischen Modell (erweitertes analytisches Verfahren). Ausgangsbasis für das analytische Modell sind die folgenden Lastprofile.

  • Bedingungen bei Wärmepumpen und andere Verbrauchseinrichtungen

     
    1.  Die Messung für den Strombezug elektrischer Wärmepumpen und des allgemeinen
         Stromverbrauchs erfolgt grundsätzlich über getrennte Messeinrichtungen.  
    2.  Bei Wärmepumpen in bivalent-alternativ betriebenen Heizungsanlagen darf die
         Versorgung für bis zu 960 Stunden im Jahr unterbrochen werden.
    3.  Bei Wärmepumpen, die den Jahreswärmebedarf allein decken (monovalente
         Wärmepumpen) oder in bivalent-parallel betriebenen Heizungsanlagen eingesetzt werden,
         darf die Versorgung innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden.
         Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit
         zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene
         Sperrzeit.
    4.  Absatz 1 findet auch für andere Verbrauchseinrichtungen Anwendung, deren
         Versorgung nach Absatz 2 oder 3 unterbrochen werden kann. Für Absatz 3 gilt dies nur,
         wenn dadurch die Lastverhältnisse des Elektrizitätsversorgungsunternehmens nicht
         verschlechtert werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen kann die Anwendung für
         andere Verbrauchseinrichtungen, die zur Raumheizung dienen, ausschließen.
     
    Code für DE1131 Anbieter Internetadresse ZT3 MeteoGroup www.meteogroup.de Wetterstation: Fulda 10536
  • Datenblatt Marktkommunikation

    Im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse "Geschäftsprozesse und Datenformate für die Belieferung von Kunden mit Elektrizität" (BK6-06-009), „Wechselprozesse im Messwesen“ (BK6-09-034) und „Marktregeln zur Bilanzkreisabrechnung Strom“ (BK6-07-002) informieren wir im folgenden Dokument über die derzeit verwendeten Formate, Kontaktpersonen und E-Mail-Adressen.

  • Verschlüsselung und Signatur

    Für den Datenaustausch im Rahmen der GPKE-Prozesse setzen wir auf Authentizität und Datenschutz. Um alle EDIFACT-Daten mit entsprechender Signatur auszustatten und im Sinne des Datenschutzes zu verschlüsseln, stellen wir Ihnen hier unseren öffentlichen Schlüssel zum Download bereit.

    Bei Fragen rund um Signatur und Verschlüsselung wenden Sie sich bitte an die E-Mail Adresse netznutzung@osthessennetz.de.

     

  • Grundversorgung

    Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG die folgenden Grundversorger ermittelt:

    RhönEnergie Fulda GmbH
    Löherstraße 52
    36037 Fulda

    E.ON Energie Deutschland GmbH
    Arnulfstraße 203
    80634 München

    Thüringer Energie AG
    Schwerborner Straße 30
    99087 Erfurt

    Eine detailierte Beschreibung finden Sie in den folgenden Dokumenten.

     

    Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024:

  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021:

  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018:

  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015:

  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012:

  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2009:

  • Die Versorgung basiert auf der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (StromGVV).

    StromGVV

    Die Versorgung erfolgt zu den Grundversorgungstarifen der Energieversorgungsunternehmen.

  • Bekanntmachungen

    13.11.2013

    Öffentliche Bekanntmachung nach § 25 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006 [Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 2477] zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) über den Wechsel des Netzbetreibers in den bayerischen Gemeinden Aura, Fellen, Mittelsinn, Obersinn und Zeitlofs

    Hiermit gibt die OsthessenNetz GmbH in Fulda öffentlich bekannt, dass sie mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die Aufgaben des Netzbetreibers des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne von § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 [BGBl. I S. 1970 (3621) zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 BGBl. I S. 3746] in den bayerischen Gemeinden Aura, Fellen, Mittelsinn, Obersinn und Zeitlofs vom bisherigen Netzbetreiber, der Bayernwerk AG in Regensburg, übernimmt.

    Die OsthessenNetz GmbH tritt somit ab dem 1. Januar 2014 in die Rechte und Pflichten der mit dem bisherigen Netzbetreiber bestehenden Vertragsverhältnisse ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen.

    Die Niederspannungsanschlussverordnung, die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung, die Technischen Mindestanforderungen, die Regelungen zu Einspeiseanlagen sowie die Netznutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der OsthessenNetz GmbH unter https://www.osthessennetz.de/ veröffentlicht.

    Die Energielieferverhältnisse werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

    OsthessenNetz GmbH
    Rangstraße 10
    36043 Fulda
    Geschäftsführung:
    Andreas Bug
    Matthias Hahner
    Sitz der Gesellschaft: Fulda
    Amtsgericht Fulda, HRB 2406

     

    13.11.2013

    Öffentliche Bekanntmachung nach § 25 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006 [Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 2477] zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) über den Wechsel des Netzbetreibers in den thüringischen Gemeinden Dorndorf, Frauensee und Merkers-Kieselbach

    Hiermit gibt die OsthessenNetz GmbH in Fulda öffentlich bekannt, dass sie mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die Aufgaben des Netzbetreibers des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne von § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 [BGBl. I S. 1970 (3621) zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 BGBl. I S. 3746] in den thüringischen Gemeinden Dorndorf, Frauensee und Merkers-Kieselbach vom bisherigen Netzbetreiber, der TEN Thüringer Energienetze GmbH in Erfurt, übernimmt.

    Die OsthessenNetz GmbH tritt somit ab dem 1. Januar 2014 in die Rechte und Pflichten der mit dem bisherigen Netzbetreiber bestehenden Vertragsverhältnisse ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen.

    Die Niederspannungsanschlussverordnung, die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung, die Technischen Mindestanforderungen, die Regelungen zu Einspeiseanlagen sowie die Netznutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der OsthessenNetz GmbH unter https://www.osthessennetz.de/ veröffentlicht.

    Die Energielieferverhältnisse werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

    OsthessenNetz GmbH
    Rangstraße 10
    36043 Fulda
    Geschäftsführung:
    Andreas Bug
    Matthias Hahner
    Sitz der Gesellschaft: Fulda
    Amtsgericht Fulda, HRB 2406

     

    30.11.2012

    Bekanntmachung der ÜWAG Netz GmbH nach § 25 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung–NAV) vom 1. November 2006 [Bundesgesetzblatt (BGBl. I Seite 2477), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) geändert worden ist] über den Wechsel des Netzbetreibers im Gebiet der Ortsteile Bodes und Fischbach der Gemeinde Hauneck sowie im Gebiet des Ortsteils Erdmannrode der Gemeinde Schenklengsfeld.

    Hiermit gibt die ÜWAG Netz GmbH bekannt, dass im Zuge des Übergangs von Konzessionsgebieten und des Niederspannungs-Stromnetzes im Gebiet der Ortsteile Bodes und Fischbach der Gemeinde Hauneck und im Gebiet des Ortsteils Erdmannrode der Gemeinde Schenklengsfeld von der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft auf die E.ON Mitte AG, die Aufgaben und die Funktionen des Netzbetreibers des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne von § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 1. Januar 2013 von der ÜWAG Netz GmbH auf die E.ON Mitte AG übergehen.

    Die E.ON Mitte AG tritt somit ab dem 1. Januar 2013 in die Rechte und Pflichten der mit dem bisherigen Netzbetreiber, der ÜWAG Netz GmbH, bestehenden Vertragsverhältnisse ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen.

    Die Niederspannungsanschlussverordnung, die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung, die Technischen Mindestanforderungen, die Regelungen zu Einspeiseanlagen sowie die Netznutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der OsthessenNetz GmbH unter https://www.osthessennetz.de/ veröffentlicht.

    Die Energielieferverhältnisse werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

    ÜWAG Netz GmbH
    Rangstraße 10
    36043 Fulda
    Geschäftsführung:
    Andreas Bug
    Matthias Hahner
    Sitz der Gesellschaft: Fulda
    Amtsgericht Fulda, HRB 2406

     

    30.11.2009

    Bekanntmachung der ÜWAG Netz GmbH nach § 25 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung–NAV) vom 1. November 2006 [Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 2477] über den Wechsel des Netzbetreibers im Gemeindegebiet Motten

    Hiermit gibt die ÜWAG Netz GmbH bekannt, dass sie mit Wirkung zum 1. Januar 2010 die Aufgaben des Netzbetreibers des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne von § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 [BGBl. I S. 1970 (3621) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. August 2009 BGBl. I S. 2870] im Gemeindegebiet Motten einschließlich der Ortsteile Kothen und Speicherz vom bisherigen Netzbetreiber, der E.ON Bayern AG, übernimmt.

    Die ÜWAG Netz GmbH tritt somit ab dem 1. Januar 2010 in die Rechte und Pflichten der mit dem bisherigen Netzbetreiber bestehenden Vertragsverhältnisse ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen.

    Die Niederspannungsanschlussverordnung, die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung, die Technischen Mindestanforderungen, die Regelungen zu Einspeiseanlagen sowie die Netznutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der ÜWAG Netz GmbH unter http://www.uewag-netz.de/ veröffentlicht.

    Die Energielieferverhältnisse werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

    ÜWAG Netz GmbH
    Rangstraße 10
    36043 Fulda
    Geschäftsführung:
    Andreas Bug
    Matthias Hahner
    Sitz der Gesellschaft: Fulda
    Amtsgericht Fulda, HRB 2406